Sunday, August 26, 2012

Aufnahmen von Sendungen via Internet sind legal


Der Videorekorder ist eine Erfindung, welche schon einige Jahrzehnte zurückliegt. Inzwischen hat dieser sich zu einem Onlinewerkzeug weiterentwickelt. Das Fernsehen über das Internet ist keine Seltenheit mehr. Diese Videorekorder machen entsprechende Mitschnitte. Dadurch ist es den Leuten möglich, eine aufgenommene Sendungen nochmals oder erstmals zu einem anderen Zeitpunkt anzuschauen. Diese Art der Aufnahme war nicht unumstritten.
Der Blick in die Vergangenheit
Auch mit Aufkommen der Videorekorder wurde 1976 schon ein Rechtsstreit ausgetragen. Die Filmindustrie sah sich in ihren Rechten verletzt. Verluste bei den Einnahmen wurden befürchtet. Diese haben sich sicherlich auch eingestellt, sind aber keine Bedrohung für die erfolgreiche Fernsehbranche. Sony bekam mit ihrem ersten Aufnahmegerät - dem Betamax - das Recht der Gerichte zugesprochen.
RTL und Sat1 vs. Internetaufnahmen
Die in der Überschrift genannten Sendeanstalten sind jetzt gegen die Online-Aufnahmemöglichkeiten vorgegangen. Auch hier mussten die Sender zurückstecken. Der Kunde kann die Aufnahme sogar veranlassen, ohne selber online zu sein. Später kann das Aufgenommene dann heruntergeladen oder gestreamt werden. Dafür ist ein Zugang zum Netz natürlich unumgänglich. Durch diese Möglichkeiten ist es sogar mit mobilen Geräten möglich Aufnahmen zu betrachten.
Mobile Kommunikation als Fernseh-Ersatz
Das Smartphone ist mit einem recht kleinen Bildschirm ausgestattet, hat aber Zugang zum Weg. Tablet und Laptop sind hingegen perfekt für das Betrachten von Filmen und Serien geeignet. Bei den ThinkPad-Tablets von Lenovo wäre es z.B. ebenfalls möglich. Egal ob im Bus oder im Zug, zu Hause oder an der Universität - überall könnten zuvor programmierte Inhalte angeschaut werden.

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