Der
Videorekorder ist eine Erfindung, welche schon einige Jahrzehnte
zurückliegt. Inzwischen hat dieser sich zu einem Onlinewerkzeug
weiterentwickelt. Das Fernsehen über das Internet ist keine
Seltenheit mehr. Diese Videorekorder machen entsprechende
Mitschnitte. Dadurch ist es den Leuten möglich, eine aufgenommene
Sendungen nochmals oder erstmals zu einem anderen Zeitpunkt
anzuschauen. Diese Art der Aufnahme war nicht unumstritten.
Der
Blick in die Vergangenheit
Auch
mit Aufkommen der Videorekorder wurde 1976 schon ein Rechtsstreit
ausgetragen. Die Filmindustrie sah sich in ihren Rechten verletzt.
Verluste bei den Einnahmen wurden befürchtet. Diese haben sich
sicherlich auch eingestellt, sind aber keine Bedrohung für die
erfolgreiche Fernsehbranche. Sony bekam mit ihrem ersten
Aufnahmegerät - dem Betamax - das Recht der Gerichte zugesprochen.
RTL
und Sat1 vs. Internetaufnahmen
Die in
der Überschrift genannten Sendeanstalten sind jetzt gegen die
Online-Aufnahmemöglichkeiten vorgegangen. Auch hier mussten die
Sender zurückstecken. Der Kunde kann die Aufnahme sogar veranlassen,
ohne selber online zu sein. Später kann das Aufgenommene dann
heruntergeladen oder gestreamt werden. Dafür ist ein Zugang zum Netz
natürlich unumgänglich. Durch diese Möglichkeiten ist es sogar mit
mobilen Geräten möglich Aufnahmen zu betrachten.
Mobile
Kommunikation als Fernseh-Ersatz
Das
Smartphone ist mit einem recht kleinen Bildschirm ausgestattet, hat
aber Zugang zum Weg. Tablet und Laptop sind hingegen perfekt für das
Betrachten von Filmen und Serien geeignet. Bei
den ThinkPad-Tablets von Lenovo wäre es z.B.
ebenfalls möglich. Egal ob im Bus oder im Zug, zu Hause oder an der
Universität - überall könnten zuvor programmierte Inhalte
angeschaut werden.
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