Bin fassungslos. Das so etwas möglich ist, hätte ich nicht gedacht. Ich werde das hier nicht eingehend dokumentieren, sondern direkt die Begründung des Düsseldorfer Gerichts verlinken. Nur so viel, es geht um folgende unglaublich innovativen Merkmale: [caption id="" align="alignnone" width="448" caption="Also irgendwie bin ich wohl nicht so "intelligent" wie die Richter. Ich sehe da deutliche Unterschiede."][/caption] 1. eine rechteckige Form mit vier gleichmäßig abgerundeten Ecken; 2. eine flache, transparente Oberfläche ohne jede Musterung, die von einem schmalen Gehäuserand umfasst wird; 3. eine punktierte Markierung eines rechteckigen Rahmens auf der Oberfläche, der zu allen Seiten gleich breit ist; 4. eine flache Rückseite, die an den Rändern nach oben gebogen ist, wodurch die geraden Seitenwände und die schmale Einfassung um die Vorderseite geformt werden (Schalenform); 5. ein dünnes Profil; 6. ein punktiert gezeichnetes, kleines rundes Element auf einer Längsseite; 7. ein punktiert gezeichnetes, rechteckiges Element auf einer Querseite. Liebe Düsseldorfer Richter mit Verlaub ................. Und so etwas als Geschmacksmuster durchgehen zu lassen, ist SCHWACHSINN. Dann melde ich am besten demnächst einen etwas grösseren Fussball als Geschmacksmuster an und verklage alle Hersteller. Aber in Düsseldorf. Da gewinn ich dann ja.
Saturday, September 17, 2011
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